Gehwege freihalten und Natur schützen – Schonende Pflege- und Formschnitte weiterhin möglich | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Auch während der gesetzlichen Schonzeit vom 1. März bis zum 30. September sind schonende Pflege- und Formschnitte an Hecken und Sträuchern grundsätzlich zulässig.

Gehwege freihalten und Natur schützen – Schonende Pflege- und Formschnitte weiterhin möglich

Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass insbesondere entlang von Gehwegen und anderen öffentlichen Verkehrsflächen regelmäßig geprüft werden sollte, ob Anpflanzungen in den Verkehrsraum hineinragen.

In den vergangenen Wochen wurde vermehrt festgestellt, dass Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen entlang privater Grundstücke die Nutzbarkeit von Gehwegen einschränken. Die Gemeinde bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Hecken und sonstigen Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf durch einen schonenden Pflege- oder Formschnitt zurückzuschneiden. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Gehwege für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt passierbar zu halten.

Dabei ist zu beachten, dass nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September zwar keine Rodungen oder das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“ von Bäumen, Hecken und Sträuchern zulässig sind. Schonende Pflege- und Formschnitte bleiben jedoch erlaubt. Voraussetzung ist, dass hierbei Rücksicht auf brütende Vögel und andere Tiere genommen wird. Schnittmaßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn dadurch keine Tiere, Nester oder Lebensstätten beeinträchtigt oder zerstört werden.