Gemeinde Lotte sucht neue Schiedsperson für Alt-Lotte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In der Gemeinde Lotte beginnt bald eine neue Amtsperiode im Schiedsamt. Die Amtszeit von Frau Jannaber, die für den Ortsteil Alt-Lotte zuständig ist, endet zum 31. Januar 2027.

Gemeinde Lotte sucht neue Schiedsperson für Alt-Lotte

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich für diese ehrenamtliche Aufgabe zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Derzeit sind Frau Jannaber für den Ortsteil Alt-Lotte sowie Frau Reichelt für Wersen, Büren und Halen als Schiedspersonen tätig. Sie übernehmen eine wichtige Aufgabe in der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Häufig können Konflikte auf diesem Weg schnell, unbürokratisch und kostensparend gelöst werden. In bestimmten Fällen ist ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben.

Schiedspersonen sprechen keine Urteile, sondern versuchen, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. In sachlicher und ruhiger Atmosphäre geben sie den Beteiligten Raum ihre Standpunkte darzulegen. Ziel ist es, Spannungen abzubauen und im Idealfall eine Vereinbarung zu erreichen, die von beiden Parteien und der Schiedsperson unterzeichnet wird.

Auf ihr Amt werden Schiedspersonen durch das Schiedsamtsseminar und regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS) vorbereitet und entsprechend geschult. Der zeitliche Aufwand für dieses Ehrenamt beträgt in der Regel rund drei bis fünf Stunden pro Monat. Weitere Informationen zu den Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter bietet der BDS unter www.schiedsamt.de.

Der Rat der Gemeinde Lotte wählt die Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren. Anschließend erfolgen Bestätigung und Vereidigung durch das Amtsgericht Tecklenburg. Mit der Vereidigung verpflichtet sich die gewählte Person, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Voraussetzung für die Wahl ist ein Mindestalter von 25 Jahren sowie ein Wohnsitz in der Gemeinde Lotte. Nicht gewählt oder wiedergewählt werden soll, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die unter Betreuung stehen, können das Amt ebenfalls nicht ausüben.

Wer Interesse an der Übernahme des Schiedsamtes hat, kann sich bis zum 13. November 2026 bei Frau Kleina-Metelerkamp:

kleina-metelerkamp@lotte.deTelefon 05404 889-22

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