Gemeinde Lotte sucht Schiedsperson für Wersen, Büren und Halen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In der Gemeinde Lotte beginnt bald eine neue Amtsperiode im Schiedsamt. Die Amtszeit von Frau Reichelt, zuständig für die Ortsteile Wersen, Büren und Halen, endet zum 31. Mai 2026.

Gemeinde Lotte sucht Schiedsperson für Wersen, Büren und Halen

Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich für diese ehrenamtliche Aufgabe zu bewerben. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Derzeit sind Frau Jannaber für den Ortsteil Alt-Lotte sowie Frau Reichelt für Wersen, Büren und Halen als Schiedspersonen tätig. Schiedspersonen übernehmen eine wichtige Funktion in der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Ihre Tätigkeit bietet häufig die Möglichkeit, Konflikte schnell, unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In bestimmten Fallkonstellationen ist die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben.

Schiedspersonen treffen keine Urteile, sondern versuchen, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. In sachlicher und ruhiger Atmosphäre geben sie den Beteiligten Raum, ihre Standpunkte darzulegen. Ziel ist es, Spannungen abzubauen und im Idealfall einen Vergleich zu formulieren, der von beiden Parteien und der Schiedsperson unterzeichnet wird.

Informationen zu den Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter bietet der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. unter

https://www.schiedsamt.de/startseite

Wer Interesse an der Übernahme des Schiedsamtes hat, kann sich bis zum 27. März 2026 bei Frau Kleina-Metelerkamp (Telefon 05404 889-22, E-Mail: kleina-metelerkamp@lotte.de) melden.

Der Rat der Gemeinde Lotte wählt die Schiedsperson für eine Amtszeit von fünf Jahren. Die Bestätigung und Vereidigung erfolgt durch das Amtsgericht Tecklenburg. Mit der Vereidigung verpflichtet sich die gewählte Person, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Voraussetzung für die Wahl ist ein Mindestalter von 25 Jahren sowie ein Wohnsitz in der Gemeinde Lotte. Nicht gewählt oder wiedergewählt werden soll, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die unter Betreuung stehen, können das Amt ebenfalls nicht ausüben.