Interessierte Vereine, Initiativen oder andere Akteure im ländlichen Raum haben die Möglichkeit, eine Förderung von bis zu 80 % der Projektkosten zu erhalten. Die Antragstellung ist bis zum 6. April 2025 möglich.
Förderfähig sind Projekte mit Gesamtkosten von maximal 15.000 Euro, die einen Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie leisten und bis zum 30. November 2025 abgeschlossen werden können. Gefördert werden unter anderem Sachkosten und Dienstleistungen, die zur Umsetzung kleiner, regionaler Vorhaben beitragen. Über die Förderung entscheidet der erweiterte Vorstand der LAG Tecklenburger Land e.V. anhand eines transparenten Kriterienkatalogs.
Jetzt Projektidee entwickeln und Förderung sichern! Scannen Sie den QR-Code für weitere Informationen. Das Regionalmanagement unterstützt Sie gerne bei der Vorbesprechung und Antragstellung. Lassen Sie sich inspirieren – Beispiele für geförderte Projekte aus 2024 finden Sie ebenfalls auf der Seite.
Die Förderung steht unter Vorbehalt der Bewilligung durch das Ministerium für Landwirtschaft und die Bezirksregierung Münster.
Nutzen Sie diese Chance und bringen Sie Ihr Projekt voran!