Wer darf wählen? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

In einer kleinen Info-Reihe möchten wir Ihnen kurz und verständlich erklären, worum es bei der Wahl geht, wer wählen darf und wie Sie Ihre Stimme abgeben können.

Wer darf wählen?

Hier erfahren Sie, wer wahlberechtigt ist, was „aktives Wahlrecht“ bedeutet – und welche Fristen gelten.

Bei den Kommunalwahlen dürfen alle mitentscheiden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dieses sogenannte „aktive Wahlrecht“ ist in Nordrhein-Westfalen klar geregelt – und gilt bereits ab 16 Jahren.

Wahlberechtigt sind alle, die...

  • mindestens 16 Jahre alt sind,

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen,

  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl ihren Wohnsitz in der Gemeinde Lotte haben und

  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (zum Beispiel durch richterlichen Beschluss).

Für Lotte heißt das konkret:

Alle Bürgerinnen und Bürger, die diese Kriterien erfüllen und hier gemeldet sind, können am 14. September ihre Stimme abgeben – unabhängig davon, ob sie die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit haben.

Und das sind 11.422 Personen!