Winterdienst – Informationen für Anliegerinnen und Anlieger aus gegebenem Anlass | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Der Winterdienst der Gemeinde Lotte sorgt dafür, dass öffentliche Straßen, Wege und Plätze bei Schnee und Eis möglichst verkehrssicher bleiben.

Winterdienst – Informationen für Anliegerinnen und Anlieger aus gegebenem Anlass

Dabei werden insbesondere Busstrecken und gefährliche Straßenabschnitte wie Brücken oder stark geneigte Straßenabschnitte geräumt. Wohnstraßen werden in der Regel nicht vom kommunalen Winterdienst betreut.

Privatgrundstücke, Zufahrten und Parkplätze liegen in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lotte sind Gehwege in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 1 m) von Schnee freizuhalten. Bei Glätte müssen Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen bestreut werden – bevorzugt mit abstumpfenden Mitteln. Salz darf nur in Ausnahmefällen oder an besonders gefährlichen Stellen eingesetzt werden.

Die wichtigsten Regeln im Überblick:

  • Schnee und Glätte werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr unverzüglich beseitigen; nach 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist am nächsten Werktag zu beseitigen, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr

  • Ist wegen anhaltenden Schneefalls eine sofortige Beseitigung unmöglich, entfällt die Räumungspflicht; spätestens 30 Minuten nach Ende des Schneefalls muss dann geräumt werden.

  • Schnee darf nicht auf Gehwege oder Fahrbahnen geschoben werden.

  • Einläufe von Entwässerungsanlagen und Hydranten frei halten.

Der Servicebetrieb Lotte führt den kommunalen Winterdienst nach Bedarf und festem Streuplan durch. Wochentags beginnt der Dienst um 5:30 Uhr, samstags, Sonn- und Feiertagen um 7:00 Uhr.

Alle Straßen der Gemeinde und ihre Regelungen sind in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lotte auf den Seiten 6-9 detailliert aufgeführt:

Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Lotte